Dazu gehören:
- Studienzeugnisse (Abschlussdiplome, Lizenzdiplome,
Masterdiplome, Matrikelzeugnisse - Gymnasium- und Universitätsstudium,
usw.)
- Gründungsakte (Gründungsurkunden, Satzungen,
Verträge, Vollmachten, Gerichtsurteile, Handelsregisterauszüge);
- Übersetzungen vom Verwaltungs- und Rechtsbereich
(Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden,
Gerichtsurteile, Vollmachten, Kaufverträge, Leasingverträge,
Dienstleistungsverträge, Pachtverträge usw.);
Unsere Firma wird auch übersetzungsverbundene Dienstleistungen
sichern: notarielle Beglaubigungen und Bescheinigungen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist die von einem vereidigten
Übersetzer ausgeführte und von einem öffentlichen Notar
beglaubigte Übersetzung. Die eingezogene Beglaubigungsgebühr
ist keine zusätzliche Gebühr, sondern, der dem öffentlichen
Notar eingezahlter Betrag. So können Sie sich einen zusätzlichen
Besuch bei dem Notar ersparen.
* Solche Übersetzungen können nur mit originalen Urkunden
gemacht werden (und nicht mit Kopien dieser Urkunde)
Folglich eine solche Übersetzung kann nicht per Fax oder
E-Mail geschickt werden.